Für die Mitgliedschaft gilt eine Laufzeit von 24 Monaten und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit von beiden Parteien gekündigt werden. Wird die Mitgliedschaft nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen.
Sämtliche Datenänderungen des Mitglieds sind dem Mieterhilfe e. Verein unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die Angabe der Änderung, werden die entstehenden Kosten für die Beschaffung der aktuellen Daten – z.B. für Einwohneranfragen, Stornogebühren der Bank etc. – dem Mitglied berechnet.
Abwicklung des außergerichtlichen Schriftverkehrs: 15,00 € pro Brief inkl. MwSt. + evtl. 3,50 € Einschreibegebühr.