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Nebenkosten & Betriebskosten

  • Person in Schutzanzug, Maske und gelben Handschuhen entfernt Schimmel von einer feuchten Wand.

    Schimmel in der Wohnung – was kann ich als Mieter tun?

    weiterlesen Schimmel in der Wohnung – was kann ich als Mieter tun?Continue

  • Älteres Paar sitzt am Tisch und bespricht Dokumente mit einer dritten Person.

    Nebenkosten und Nebenkostenabrechnung

    weiterlesen Nebenkosten und NebenkostenabrechnungContinue

  • Person packt Kissen in einen Umzugskarton, während eine andere Person daneben sitzt und darauf zeigt.

    Auszug aus der Wohnung

    weiterlesen Auszug aus der WohnungContinue

  • Frau telefoniert und zeigt auf ein undichtes Rohr unter einem Waschbecken.

    Mängel in der Wohnung

    weiterlesen Mängel in der WohnungContinue

  • Graffiti mit der Aufschrift „Rent’s Too High“ auf einer dunklen Wand, davor Baugeräte und ein Warnkegel.

    Mietpreisbremse durchsetzen –
mit dem Mieterverein

    weiterlesen Mietpreisbremse durchsetzen –
mit dem MietervereinContinue

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Kontaktinformationen

Mieterhilfe e. V.
Marthastraße 16
90482 Nürnberg

Tel: +49 911 270284

Mo – Do: 9:00 – 17:00 Uhr
Fr: 9:00 – 13:00 Uhr

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Egal, ob Berlin, Hamburg, München oder Köln – wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Auch für Mitglieder aus Dortmund, Dresden, Frankfurt, Essen, Leipzig, Stuttgart oder Nürnberg sind wir für Sie da. Keine Wartezimmer, keine Aktenordner, keine Faxgeräte – sondern moderne, digitale Hilfe, auf Augenhöhe. Mietrecht, wie es heute sein sollte: verständlich, schnell und bundesweit verfügbar.

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Vertragsbedingungen

Für die Mitgliedschaft gilt eine Laufzeit von 24 Monaten und kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit von beiden Parteien gekündigt werden. Wird die Mitgliedschaft nicht zum Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen.

Sämtliche Datenänderungen des Mitglieds sind dem Mieterhilfe e. Verein unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die Angabe der Änderung, werden die entstehenden Kosten für die Beschaffung der aktuellen Daten – z.B. für Einwohneranfragen, Stornogebühren der Bank etc. – dem Mitglied berechnet.

Abwicklung des außergerichtlichen Schriftverkehrs: 15,00 € pro Brief inkl. MwSt. + evtl. 3,50 € Einschreibegebühr.